Stell dir vor, du betrittst eine digitale Welt, in der jeder Mensch unabhängig von seinen Fähigkeiten Zugang hat. Eine barrierefreie Website ist der Schlüssel zur digitalen Inklusion und ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt am Online-Leben teilzunehmen. In diesem Blogbeitrag erfährst du, welche Verpflichtungen und Fristen du beachten musst, um deine Website barrierefrei zu gestalten und damit nicht nur die BITV-Richtlinien zu erfüllen, sondern auch ein positives Nutzererlebnis für alle zu schaffen. Lass uns gemeinsam die Möglichkeiten erkunden, wie du durch barrierefreies Design nicht nur deine Reichweite erhöhst, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Bildung und Teilhabe leistest.
Inhaltsverzeichnis
- Warum eine barrierefreie Website wichtig ist
- Die gesetzlichen Grundlagen für barrierefreie Websites
- Checkliste für barrierefreie Websites: Tipps für die Gestaltung
- Technische Anforderungen an eine barrierefreie Website
- Wie sieht eine barrierefreie Website aus?
- Fristen für die Umsetzung von Barrierefreiheit im Web
- Barrierefreie Website Pflichten
- Tools und Ressourcen zur Überprüfung der Barrierefreiheit
- Wir unterstützen dich bei der Gestaltung deiner barrierefreien Website!
- Fazit: Barrierefreie Websites – Ein Gewinn für alle Nutzer!
- Häufig gestellte Fragen
1. Warum eine barrierefreie Website wichtig ist
Die Gestaltung einer barrierefreien Website ist ein entscheidender Schritt in Richtung digitaler Inklusion. Sie ermöglicht es Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, gleichberechtigt auf Informationen und Dienstleistungen zuzugreifen, die für andere selbstverständlich sind. Gemäß der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) gibt es klare Richtlinien, die festlegen, wie Websites für alle Nutzer zugänglich gestaltet werden sollten.
Ein einfaches Beispiel für Barrierefreiheit ist das Hinzufügen von Alternativtexten für Bilder, damit auch Nutzer mit Sehbehinderungen die Inhalte erfassen können. Ebenso wichtig ist es, auf komplexe Sprachstrukturen zu verzichten, die Menschen mit Lernschwierigkeiten den Zugang erschweren könnten. Barrierefreiheit geht jedoch über technische Aspekte hinaus; sie betrifft auch Bereiche wie Bildung, Mobilität und das allgemeine Wohlbefinden.
Eine barrierefreie Website ist ein digitales Angebot, das ohne zusätzliche Installationen oder technische Einschränkungen für jeden zugänglich ist. Diese Barrierefreiheit bezieht sich nicht nur auf Menschen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen, sondern auf jeden Benutzer deiner Website. Deine Besucher sollen unabhängig von persönlichen und technischen Barrieren alle Inhalte problemlos lesen und die Interaktionsmöglichkeiten nutzen können.
Die Umsetzung von Barrierefreiheit erfordert, dass du sowohl den Anforderungen als auch den Bedürfnissen deiner Nutzer gerecht wirst. Deine Website sollte daher sowohl für sehende Nutzer ansprechend gestaltet sein als auch für Menschen, die auf technische Hilfsmittel angewiesen sind, gut erfasst werden können.
Investiere in eine barrierefreie Website, um nicht nur den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch einen echten Mehrwert für alle Nutzer zu schaffen. Zusammen können wir die digitale Welt inklusiver gestalten und sicherstellen, dass alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten gleichberechtigt am Online-Leben teilnehmen können.
2. Die gesetzlichen Grundlagen für barrierefreie Websites
Gesetze und Richtlinien zur Barrierefreiheit von Web-Angeboten
Eine barrierefreie Website ist nicht nur vorteilhaft, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung, die für viele Unternehmen von großer Bedeutung ist. In Deutschland müssen digitale Angebote gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) barrierefrei gestaltet werden. Diese weltweit geltenden Standards werden vom World Wide Web Consortium (W3C) aufgestellt und sollen alle auf Entwicklerseite beteiligten Interessengruppen, wie Redakteure und Web-Developer, unterstützen, Produkte entsprechend der Barrierefreiheit zu erstellen.
Die Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) stellen zwar keine rechtliche Verpflichtung dar, dienen jedoch als Vorlage für nationale Bestimmungen, wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland.
Paragraph 3 des BGG für Menschen mit Behinderungen
Seit 2002 ist in § 3 des Deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) festgelegt, dass Web-Angebote barrierefrei zu gestalten sind. Die BITV, seit 2011 als BITV 2.0 bekannt, ergänzt dieses Gesetz und basiert auf den Richtlinien des W3C. Ziel ist es, dass Informationstechniken für Menschen mit Beeinträchtigungen jeglicher Art zugänglich und bedienbar sind.
Die Verordnung gilt im Speziellen für alle öffentlich zugänglichen Web-Angebote des Bundes. Private und kommerzielle Seiten fallen nicht direkt darunter, können sich aber ebenfalls an den WCAG des W3C orientieren.
Im Jahr 2016 trat die EU-Richtlinie 2016/2102 für einen barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Kraft. Bis 2018 hatten alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union Zeit, diese Richtlinie umzusetzen. Neben der Anpassung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde auch die BITV 2.0 überarbeitet. Seither müssen alle Webinhalte, Office-Dokumente und PDFs barrierefrei zugänglich und bedienbar sein. Ab Ende Juni 2021 müssen zudem nicht-webbasierte mobile Applikationen Barrierefreiheit gewährleisten. Ab 2025 soll das Barrierefreiheitsbestärkungsgesetz (BSFSG) in Kraft treten, das einen einheitlichen Standard in puncto Zugänglichkeit von Dienstleistungen und Produkten im Web anstrebt.
Durch die Beachtung dieser Richtlinien kannst du möglichst vielen Menschen den Zugang zu deinem Web-Angebot ermöglichen und somit die Anzahl potenzieller Besucher vergrößern. Bei der Erstellung von Websites prüfen wir ebenfalls die Barrierefreiheit der Seiten unter Berücksichtigung dieser Richtlinien.
3. Checkliste für barrierefreie Websites: Tipps für die Gestaltung
Um deine Website barrierefrei und gemäß den Richtlinien der WAI zu gestalten, orientiere dich an den folgenden Tipps:
- Strikte Trennung von Inhalt, Struktur und Design: Eine klare Trennung ermöglicht eine problemlose Aktualisierung der Inhalte, ohne das Design oder die Struktur zu beeinträchtigen. Dadurch bleibt deine Website auch langfristig flexibel.
- Skalierbarkeit: Gib Maßeinheiten für Schriften, Bereiche und Abstände in relativen Werten (z. B. em oder %) an. Viele Nutzer verwenden die Zoom-Funktion des Browsers, daher sollte der Inhalt auch bei einer 200 % Vergrößerung gut lesbar und erkennbar sein.
- Responsivität: Sorge dafür, dass deine Website auf allen Endgeräten, von Smartphones bis Desktop-Computern, gut lesbar ist.
- Aussagekräftige Struktur: Setze die Überschriften klar und korrekt ein. Es darf nur eine Hauptüberschrift (h1) existieren, gefolgt von darunterliegenden Überschriften (h2, h3 usw.), um eine logische Struktur zu ermöglichen.
- HTML-Grundbegriffe: Nutze die grundlegenden HTML-Elemente korrekt, um die Inhalte strukturiert einzubinden. Dies ist essenziell für eine barrierefreie Nutzung.
- Navigation: Gestalte die Navigation intuitiv und leicht verständlich. Für Nutzer, die keine Maus bedienen können, sollte die Navigation per Tastatur ebenfalls problemlos funktionieren.
- Kontrastverhältnis: Achte auf kontrastreiche Farben. Ein ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben ist besonders wichtig, vor allem für Texte mit kleiner Schriftgröße.
- Kurze und verständliche Sätze: Verwende einen einfachen Satzbau und verzichte weitgehend auf Fremdwörter. Dies erleichtert das Verständnis für alle Nutzer.
- Hochdeutsch: Nutze leicht verständliches Hochdeutsch. Vorleseprogramme erkennen Hochdeutsch besser als Jugendsprache oder regionale Dialekte. Wenn spezifische Begriffe oder Fremdwörter notwendig sind, empfiehlt sich ein zusätzliches Lexikon mit Erklärungen.
- Akronyme und Abkürzungen: Kennzeichne Akronyme und Abkürzungen mit dem HTML-Element , um deren Bedeutung zu verdeutlichen.
- Aussagekräftige Metadaten: Fülle alle Title-Tags und Meta-Descriptions aus. Sie helfen Suchmaschinen und Nutzern bei der Erfassung des Inhalts.
- Textalternativen/Bildbeschreibungen: Stelle sicher, dass die alt-Attribute für Bilder und Formulare immer ausgefüllt sind. Vorleseanwendungen benötigen diese Informationen für die Sprachausgabe. Das title-Attribut ist ebenfalls wichtig, insbesondere für Links.
4. Technische Anforderungen an eine barrierefreie Website
Die technischen Anforderungen an eine barrierefreie Website sind entscheidend, um allen Nutzern, insbesondere Menschen mit Behinderungen, einen gleichwertigen Zugang zu bieten. Hier sind einige wichtige Aspekte, die du beachten solltest:
- Einhaltung von Standards: Die BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) bildet eine zentrale Grundlage für die Gestaltung barrierefreier Websites. Sie gibt dir klare Richtlinien an die Hand, um sicherzustellen, dass deine Inhalte jedem zugänglich sind.
- Klare Navigationsstrukturen: Eine intuitive und gut strukturierte Navigation ist essenziell. Sie erleichtert es den Nutzern, sich auf deiner Website zurechtzufinden und die gesuchten Informationen schnell zu finden.
- Alternative Texte für Bilder: Die Bereitstellung von aussagekräftigen Alternativtexten für Bilder ist unerlässlich. So können auch Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte erfassen und verstehen.
- Lesefreundliche Schriftgröße und -art: Wähle Schriftarten und -größen, die gut lesbar sind. Optimiere auch den Zeilenabstand, um die Lesbarkeit weiter zu verbessern.
- Bewusster Einsatz von Farben: Achte auf ausreichende Kontraste zwischen Textänderungen und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu erhöhen. Dies ist besonders wichtig für Nutzer mit visuellen Einschränkungen.
- Responsive Design: Stelle sicher, dass deine Website auf verschiedenen Endgeräten, wie Smartphones und Tablets, optimal funktioniert. Ein responsives Design unterstützt die digitale Inklusion und verbessert das Nutzererlebnis.
Die Einhaltung dieser technischen Vorgaben ist nicht nur aus rechtlichen Gründen wichtig, sondern trägt auch zur Verbesserung des Marketings und der Nutzererfahrung bei. Eine barrierefreie Website ist ein Vorteil, der Wertschätzung und Vertrauen schafft – sowohl bei den Nutzern als auch bei den Suchmaschinen.
5. Wie sieht eine barrierefreie Website aus?
Um eure Website barrierefrei zu gestalten, solltet ihr euch drei zentrale Bereiche vornehmen:
Technik
Für Menschen mit Einschränkungen gibt es zahlreiche technische Hilfsmittel, die eine barrierefreie Nutzung der Website ermöglichen. Eure Website-Technik muss sicherstellen, dass diese Hilfsmittel effektiv genutzt werden können.
Ein Beispiel sind Screenreader für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Diese Software sollte in der Lage sein, eure gesamte Website, einschließlich Dokumente und Formulare, korrekt zu erfassen und zu verarbeiten.
Design
Das Design eurer Website spielt ebenso eine wichtige Rolle. Es sollte ermöglichen, dass eine größere Schriftgröße problemlos eingestellt werden kann. Besonders ältere Menschen neigen – vor allem auf Smartphones – dazu, die Schriftgrößen zu verändern. Berücksichtigt auch Farbfehlsichtigkeiten; eine Rot-Grün-Sehschwäche gehört zu den häufigsten Einschränkungen, die bei der Farbgestaltung berücksichtigt werden sollten.
Inhalt
Die Inhalte auf eurer Website sollten leicht verständlich aufbereitet werden, damit auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen sie gut erfassen können. Bei Grafiken, die wichtige Informationen enthalten, darf ein beschreibender Alternativtext nicht fehlen. Darüber hinaus müssen eure Video- und Audiodateien für Nutzer mit Einschränkungen der Sinneswahrnehmung zugänglich sein, etwa durch Untertitel oder Transkriptionen.
Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie alle drei Bereiche – Technik, Design und Inhalt – abdeckt.
Beispiele für Barrierefreiheit im Netz
- iBoB: iBoB ist eine Plattform zur beruflichen Weiterbildung für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Website hebt sich durch eine größere Schriftgröße, starken Farbkontrast und ein schlichtes Design hervor.
- Deutsches Institut für Menschenrechte: Diese Institution setzt sich für die Einhaltung und Förderung der Menschenrechte in Deutschland und weltweit ein. Ihre Website bietet verschiedene Optionen zur Barrierefreiheit: leicht verständliche Sprache, die Möglichkeit zur Textvergrößerung, Anpassung des Farbkontrasts und Inhalte in Gebärdensprache.
- nachrichtenleicht: Ein hervorragendes Beispiel für leichte Sprache ist die Website nachrichtenleicht.de. Hier werden wöchentlich Nachrichten vom Radiosender Deutschlandfunk in einfacher Sprache veröffentlicht, um Informationen für alle Menschen zugänglich zu machen.
6. Fristen für die Umsetzung von Barrierefreiheit im Web
Wichtig! Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites barrierefrei sein.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt an diesem Datum in Kraft und verpflichtet Unternehmen, Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen umzusetzen, darunter auch im Onlinehandel und bei Telekommunikationsdienstleistungen. Das bedeutet, dass Websites und Webshops von nun an barrierefrei gestaltet werden müssen. Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, müssen mit Strafen rechnen. Es bleibt daher ausreichend Zeit, um die eigene Website im Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen barrierefrei umzubauen.
Was ist der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine Richtlinie, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, um die Barrierefreiheit europaweit sicherzustellen. Der EAA legt ein Mindestmaß an Barrierefreiheit für verschiedene Produkte und Dienstleistungen fest und wurde Mitte 2019 verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht musste bis zum 28. Juni 2022 erfolgen.
Zu den Produkten und Dienstleistungen, die unter den EAA fallen, gehören unter anderem:
- Geldautomaten und Bankdienstleistungen
- Computer
- Telefone und TV-Geräte
- Telekommunikationsdienstleistungen
- Transport
- Onlinehandel
Die Details zur Umsetzung sind in der europäischen Norm EN 301 549 geregelt.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen, die Barrierefreiheitsanforderungen des EAA zu erfüllen.
Was ist die Norm EN 301 549?
Die Norm EN 301 549 beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen, die unter dem EAA fallen, barrierefrei sind. Für Websites und Anwendungen verweist die Norm direkt auf den internationalen Standard der Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 auf Level AA.
Was ist die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung?
Die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) umfasst die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Websites der öffentlichen Verwaltung des Bundes. Seit der Einführung der BITV 2.0 im Jahr 2019 verweist sie auf die Norm EN 301 549 und damit indirekt auf die WCAG 2.1. Zudem fordert die BITV 2.0, dass Inhalte nach dem „Stand der Technik“ auf ein „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit“ gebracht werden, einschließlich Anforderungen für Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Leichte Sprache.
Was ist die WCAG?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind eine Sammlung von Prinzipien, Richtlinien und Kriterien, die dazu dienen, die Barrierefreiheit von Websites und Apps zu überprüfen. Die Erfolgskriterien sind in drei Stufen unterteilt:
- Stufe A: Diese beschreibt grundlegende Anforderungen, ohne die eine Nutzung der Website für Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist.
- Stufe AA: Diese enthält alle Anforderungen, die Websites für die große Mehrheit der Menschen mit Behinderungen zugänglich machen. Um das von der EN 301 549 geforderte Level AA zu erreichen, müssen alle Anforderungen der Stufen A und AA erfüllt sein.
- Stufe AAA: Diese Stufe umfasst zusätzliche Anforderungen, die jedoch teilweise mit erhöhtem Aufwand umzusetzen sind.
Die WCAG 2.1, auf die sich die EN 301 549 bezieht, wurde im Juni 2018 veröffentlicht. Die aktualisierte Version WCAG 2.2 erschien Ende August 2022.
7. Barrierefreie Website Pflichten
Ab wann und für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Der 28. Juni 2025 ist der Stichtag für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ab diesem Datum müssen alle Produkte, die in den Verkehr gebracht werden, sowie Dienstleistungen, die erbracht werden, barrierefrei sein.
Beispiele für Produkte, die unter das BFSG fallen, sind:
- Computer
- Tablets und Handys
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E-Book-Reader
- Geld- und Ticketautomaten
- Router
Zu den Dienstleistungen zählen unter anderem:
- Personenverkehr
- Telefon- und Messenger-Dienstleistungen
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Viele Websites, insbesondere Webshops und Kontaktformulare, fallen ebenfalls in diese Kategorie.
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheit?
Es gibt bestimmte Ausnahmen vom BFSG:
- Private und rein geschäftliche Angebote (B2B) unterliegen nicht dem Gesetz.
- Kleinunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro, sind ebenfalls ausgenommen.
- Wenn Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für dich darstellen, kannst du von den Pflichten des BFSG befreit werden.
Sprich mit deinem Rechtsbeistand
Es ist ratsam, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, wenn du vermutest, nicht unter die Regelungen zu fallen, oder wenn du die notwendigen Änderungen nicht umsetzen kannst. Eine barrierefreie Website bietet viele Vorteile, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Berücksichtige Barrierefreiheit daher unbedingt in neuen Projekten.
Pflicht zur Barrierefreiheit: Was ist zu tun?
- Deine Website oder dein Onlineshop muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen.
- Du musst eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit“ auf deiner Internetseite veröffentlichen. Diese Erklärung enthält Informationen darüber, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird sowie über die Teile der Website oder des Onlineshops, die (noch) nicht barrierefrei sind.
- Deine Internetseite muss eine Kontaktmöglichkeit bieten, über die Nutzer Barrieren melden können.
Haben sich die Anforderungen im Vergleich zur BITV geändert?
Insgesamt sind die Anforderungen des BFSG und der Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) sehr ähnlich. Wenn du deine Website bereits auf Basis der WCAG barrierefrei gestaltet hast, bist du bestens auf das BFSG vorbereitet.
Pflicht zur Barrierefreiheit: Wie gehe ich mit Systemen von Dritten um?
Du bist verantwortlich für die Barrierefreiheit deines Online-Auftritts, unabhängig davon, ob eine Funktion selbst programmiert oder von einem Drittanbieter eingebunden wurde.
Suche nach Drittanbietern, deren Produkte barrierefrei sind. Wenn es für einen speziellen Bedarf keinen solchen Anbieter gibt, dokumentiere die Probleme mit der Barrierefreiheit in deiner „Erklärung zur Barrierefreiheit“ und verlinke auf die Website des Anbieters. Biete zudem eine alternative, barrierefreie Version der Informationen an, etwa indem du eine Liste von Adressen als Alternative zu einer Kartenansicht bereitstellst.
Was passiert, wenn ich meiner Pflicht zu einem barrierefreien Online-Auftritt nicht nachkomme?
Falls eine Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass dein Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, wirst du zunächst aufgefordert, die Barrierefreiheit (wieder) herzustellen. Ignorierst du mehrere dieser Aufforderungen, kann die Behörde bis zur Erfüllung die Einstellung deines elektronischen Geschäftsverkehrs anordnen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro verhängt werden.
Eine Marktüberwachungsbehörde kann sowohl von sich aus aktiv werden als auch durch Verbraucher oder Verbände zum Handeln aufgefordert werden.
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8. Tools und Ressourcen zur Überprüfung der Barrierefreiheit
Wenn du deine Website auf Barrierefreiheit beziehungsweise Accessibility (Zugänglichkeit) überprüfen möchtest, kannst du dies mit folgenden, teils kostenfreien Tools selbst in die Hand nehmen:
Lighthouse
Lighthouse ist direkt in die Chrome Developer Tools integriert und ermöglicht viele verschiedene Tests auf Webseiten, einschließlich des Zugänglichkeitstests. Seit 2018 ist Lighthouse ein fester Bestandteil des Google Chrome Browsers. Du kannst es ganz einfach öffnen, indem du die Taste F12 drückst und im Menü auf „Weitere Tools“ gehst.
Befindest du dich auf der Seite, die du testen möchtest, wähle den Reiter „Lighthouse“ aus. Dort öffnet sich ein Fenster, in dem du die gewünschten Test-Optionen, einschließlich „Accessibility“, auswählen kannst. Du kannst auch festlegen, für welches Endgerät (Desktop oder Mobile) du den Test durchführen möchtest. Klicke dann auf „Generate report“, um den Test zu starten und warte auf die Auswertung.
Tipp: Ist die Punktzahl oben rechts unter 80, solltest du deine Seite optimieren. Die Ergebnisse geben dir Aufschluss darüber, wo der größte Optimierungsbedarf besteht.
BITV-Test
Das Testverfahren zur BITV wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Projekts „Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK)“ entwickelt. Es basiert auf den Anforderungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Web Accessibility Initiative (WAI).
Der BITV-Test umfasst 60 Prüfschritte. Zu jedem Prüfschritt gibt es ausführliche Erläuterungen, die erklären, was geprüft wird, warum das wichtig ist und wie du in der Prüfung vorgehen solltest. Das Testverfahren ist vollständig offengelegt.
Du kannst sowohl entwicklungsbegleitende als auch abschließende BITV-Tests bei erfahrenen Experten in den BITV-Testprüfstellen in Auftrag geben. Alternativ hast du auch die Möglichkeit, eine Selbstbewertung nach BITV vorzunehmen, die dir einen Überblick über den Stand der Zugänglichkeit deiner Website gibt.
Siteimprove
Siteimprove ist ein kommerzielles Online-Tool, das automatisierte Testverfahren anbietet, um deine Website gemäß der WCAG zu überprüfen. Nachdem du deine URL und deine Geschäfts-E-Mail angegeben hast, erhältst du eine Auswertung sowie Optimierungsvorschläge zur Accessibility per E-Mail.
WAVE-Toolbar
Die WAVE-Toolbar wurde von WebAIM.org entwickelt. Mit diesem Tool kannst du wichtige Informationen zur Zugänglichkeit deiner Website abrufen. Gehe einfach auf die Website des Tools und gib die URL deiner Seite ein. Die Ergebnisse werden direkt auf der geprüften Seite angezeigt, und du kannst die entsprechenden Symbole für Probleme sehen.
Wenn du möchtest, kannst du dir die WAVE-Toolbar auch als Extension für deinen Google Chrome Browser herunterladen.
Color-Contrast-Analyser
Der Color-Contrast-Analyser prüft deine Website auf Farbkontrastprobleme gemäß den WCAG-Anforderungen und einem Algorithmus zur Berechnung des Kontrastverhältnisses des W3C. Das Ergebnis zeigt dir, ob das Verhältnis zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe korrekt ist und ob alle Konformitätsstufen berücksichtigt wurden.
9. Wir unterstützen dich bei der Gestaltung deiner barrierefreien Website!
Unsere Experten stehen bereit, um deine Website auf die aktuell geltenden Richtlinien für Barrierefreiheit im Web zu überprüfen. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass deine Webpräsenz für alle Nutzer zugänglich ist – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder den Technologien, die sie verwenden.
Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, die sicherstellt, dass deine Inhalte und Dienstleistungen für jede Person einfach und intuitiv nutzbar sind. Dabei berücksichtigen wir sowohl technische Aspekte als auch Design-Elemente, um eine umfassende Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Zusätzlich verbessert eine barrierefreie Website nicht nur die Nutzererfahrung, sondern hat auch positive Auswirkungen auf dein SEO-Ranking. Suchmaschinen bevorzugen Inhalte, die für alle zugänglich sind, was deinem Online-Auftritt zugutekommt.
Verpasse nicht die Chance, deine Website auf ein neues Level der Zugänglichkeit zu heben. Melde dich jetzt für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an! Lass uns gemeinsam daran arbeiten, deine Website so zu gestalten, dass sie allen Nutzern eine inklusive Erfahrung bietet und gleichzeitig besser von Suchmaschinen gefunden wird.
10. Fazit: Barrierefreie Websites – Ein Gewinn für alle Nutzer!
In einer Zeit, in der immer mehr Informationen online verfügbar sind, gewinnt die Barrierefreiheit von Websites zunehmend an Bedeutung. Für Unternehmen ist es entscheidend, verschiedene Zielgruppen anzusprechen und das bestmögliche Nutzererlebnis zu bieten. Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Schritt in Richtung digitale Inklusion, der dir hilft, ein breiteres Publikum zu erreichen.
Um optimale Zugänglichkeit zu gewährleisten, ist es wichtig, die verschiedenen Standards zu kennen und anzuwenden. Eine klare Trennung von Inhalt, Struktur und Design bildet die Grundlage für eine barrierefreie Präsenz im Web. Tools wie der Lighthouse-Audit geben dir wertvolle Einblicke in den Optimierungsbedarf deiner Website, während der BITV-Test sicherstellt, dass alle relevanten Vorgaben eingehalten werden.
Denke daran, dass die Gestaltung einer barrierefreien Website sowohl deine Sichtbarkeit im Internet verbessert als auch dein Marketing unterstützt. Indem du Barrierefreiheit ernst nimmst, schaffst du eine wertvolle Ressource für alle Nutzer.
Häufig gestellte Fragen
Wann ist eine Website barrierefrei?
Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie so gestaltet ist, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, darauf zugreifen und sie nutzen können. Das schließt Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen ein, wie Seh- oder Hörbehinderungen sowie motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Um Barrierefreiheit zu gewährleisten, sollten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) befolgt werden, die spezifische Kriterien zur Gestaltung von Webseiten bieten. Dazu gehören unter anderem ausreichende Farbkontraste und alternative Texte für Bilder. Weitere Informationen findest du bei Aktion Mensch.
Wie macht man eine Webseite barrierefrei?
Um eine Webseite barrierefrei zu gestalten, ist es wichtig, klare und verständliche Texte zu verwenden. Vermeide Fachjargon und komplizierte Satzstrukturen. Überschriften und Absätze verbessern die Lesbarkeit. Farbkontraste sollten stark genug sein, um die Lesbarkeit zu gewährleisten, und Alternativtexte für Bilder sind unerlässlich, um sehbehinderten Nutzern den Inhalt zu beschreiben. Die Navigation sollte sowohl mit der Maus als auch über die Tastatur zugänglich sein.
Welche Websites sind barrierefrei?
Barrierefreie Websites sind so gestaltet, dass sie für alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, zugänglich sind. Dazu gehören häufig die Websites von Behörden und öffentlichen Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Auch viele Bildungseinrichtungen und große Unternehmen, wie Banken und Versicherungen, bemühen sich zunehmend um barrierefreie Angebote.
Was kostet eine barrierefreie Homepage?
Die Kosten für eine barrierefreie Homepage können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab, wie dem Umfang und der Komplexität der Website. In der Regel bewegen sich die Preise zwischen 2.000 und 20.000 Euro. Diese Preisspanne umfasst grundlegende Anforderungen zur Einhaltung der WCAG-Richtlinien und die Optimierung für Screenreader. Laufende Kosten für Wartung und Updates sollten ebenfalls eingeplant werden.